Kältemittel I F-Gas-Verordnung Überblick
FAQ
Viele in Umweltsimulationsanlagen eingesetzte Kältemittel (sogenannte F-Gase, z.B. R404A oder R23) haben großes Treibhauspotential. Seit 2015 werden sie in der EU durch umweltfreundlichere Varianten ersetzt.
Wir bei WeissTechnik haben den Anspruch, leistungsfähige und trotzdem umweltfreundliche Klimakammern zu bauen. Als erster Anbieter haben wir unsere Geräte deshalb seit 1. Januar 2018 mit R-449A ausgeliefert, in der Tiefkälte kommt seit 2020 R-469A zum Einsatz. Auch alternative Kältemittel sind verfügbar. Ab 2025 wird es viele Geräte mit reiner CO₂ Kältetechnik geben.
Mit großer Mehrheit hat das EU Parlament die Überarbeitung der F-Gase-Verordnung angenommen. Die neue EU Verordnung 2024/573 ist in Kraft und enthält die neue Gerätekategorie der „in sich geschlossenen Kälteanlagen“, für die ab 2025 ein GWP-Limit von 150 für das verwendete Kältemittel gilt. Ausgenommen sind Chiller und Geräte, für die kein sicheres Ersatzkältemittel verfügbar ist („Einhaltung der Sicherheitsanforderungen“).
>> EU Durchführungsverordnung 2024/2729
Verfügbare synthetische Kältemittel für Umweltsimulationsanlagen mit GWP unter 150 gibt es nicht. Es kommen nur noch natürliche Kältemittel in Betracht. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie nicht brennbar sein.
Geräte und Anlagen für Umweltsimulationsprüfungen kühlen und heizen typischerweise in den Temperaturbereichen von -40°C oder -70°C bis über 100°C.
Nur sichere Kältemittel und zuverlässige Komponenten ermöglichen die genaue Regelung und Ausführung verschiedener Prüfvorschriften und -normen. Bis -50°C kann durch immer besser verfügbare druckfeste Komponenten jetzt CO₂ als Kältemittel eingesetzt werden.
Noch niedrigere Temperaturen lassen sich sicher nur mit Kaskadensystemen mit R-449A/R-469A/R23 erreichen.
Einstufige Kältesysteme mit R449A erreichen als Minimaltemperatur -40°C, allerdings verlangsamt sich die Abkühlung ab ca. -25°C. Unsere CO₂-(R744)-Anlagen können leistungsstärker bis -50°C kühlen bei gleicher oder höherer Wärmekompensation.
Das hat viele Vorteile:
Die neue Kältetechnik wird in unsere Geräte eingebaut, ohne dass Designänderungen nötig sind.
Die EU F-Gas Verordnung enthielt bereits Regelungen zur Kältemittelverwendung, Dokumentation, zu Quoten und Recycling. Der Betrieb, die Wartung und Reparatur aller Geräte von Weiss Technik bleibt zeitlich unbeschränkt erlaubt.
Neu: Bei Reparaturen des Kältesystems müssen zwischen Abschluss der Reparatur und einer Leckageprüfung mindestens 24 Stunden und maximal 30 Tage liegen. Das gilt für alle Geräte, die bisher eine Leckage-Prüfpflicht unterlagen.
Das schon bisher bestehende Verbot der Nutzung von neuen Kältemitteln mit GWP >750 ab Januar 2032 gilt nur für Geräte der -40°C Klasse. Hier müssen abgesaugte oder recycelte Kältemittel eingesetzt werden. Unter -50°C bleiben alle Kältemittel erlaubt.
Die in der Verordnung 2024/573 neu festgeschriebenen Quoten für die Einfuhr von Kältemitteln in die EU sind geringer als in der bisherigen Verordnung. Weiss Technik hat sich bereits 2019 mit eigener Quote Kältemittel beschafft und gelagert. Die jährliche Quote reicht aus, um weiterhin alle Anlagen mit Kältemittel zu befüllen.
Die Reduktionen der Kältemittel-Quote in 2027 und 2030 werden voraussichtlich vor allem Hoch-GWP Kältemittel wie R23 verteuern. Weiss Technik kann Kältekreise mit dem Drop-In Kältemittel WT77 umrüsten. Die Leistung der Geräte und Anlagen bleibt dabei gleich.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie HIER
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