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Explosionsgeschützter Frischlufttrockenschrank VFT mit ATEX Baumusterprüfung

Sicher und zuverlässig trocknen.

Explosionsgefahren vermeiden.

 

Prozess-Sicherheit garantiert:

vötschoven Frischlufttrockenschränke VFT arbeiten nach dem Prinzip der ausschließlichen Frischluftzufuhr. Durch die inhärent sichere Konstruktion kommen explosionsfähige Gemische nicht mit möglichen Zündquellen in Berührung und werden überwacht abgeführt.

Sehr große Lösemittelmengen können sicher getrocknet werden. Der Nutzraum ist als Zone 1 Bereich definiert, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch von Luft mit brennbaren Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel bei normalem Betrieb auftritt.

Die Geräte haben eine Baumusterprüfung TÜV 16 ATEX 7810 X und benötigen daher keine Einzelabnahme und können somit direkt in Betrieb genommen werden

Seine geringen Außen-Abmessungen erlauben eine Aufstellung im Labor-, Technikums- und Produktionsbereich. Überall dort, wo es einen hohen Lösemittel Trocknungsbedarf gibt.

 Für reproduzierbare Prozesse sorgen:

  • Homogene Temperaturverteilung im gesamten Nutzraum für eine gleichmäßige Trocknung
  • Hohe Frischluftmengen von 2m³/min. für das sichere Verarbeiten/Trocknen von großen Lösemittelmengen
  • PID-Temperaturprogrammregler JUMO diraTron 104 mit Selbstoptimierung der Regelparameter
  • Ein im Regler speicherbares Temperaturprogramm für Wiederholprozesse

Für sichere Prozesse sorgen:

  • Explosionsgeschützte Ausführung für das sichere Verarbeiten von großen Lösemittelmengen
  • Permanente Überwachung des Frisch- und Abluftvolumenstroms stellt eine sichere Durchspülung des Innenraumes sicher
  • Überdruckgekapselter Schaltkasten mit geringem Druckluftbedarf im Normalbetrieb von 20 l/min.
  • Automatische Notspülung von Heizung und Schaltkasten bei Stromausfall oder im Fehlerfall
  • Temperaturbegrenzer (TB) für Geräteschutz
  • Temperaturwählbegrenzer (TWB) für Produktschutz

Der Innenraum ist explosionsgeschützt, entsprechend den Temperaturklassen T1, T2, T3 bzw. T4 ausgeführt und entspricht nach Richtlinie 2014/34/EU der Gerätegruppe II, Kategorie 2G.

Es können Stoffe der Explosionsgruppen II A und II B eingebracht werden.

Das Außengehäuse entspricht der Kategorie 3G und ist zur Aufstellung in Zone 2 geeignet. Ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.