EU F-Gase-Verordnung 2024

Kältemittel-Regulierung überarbeitet:
Verbote, Service-Vorschriften, Chancen

Weiss Technik führt neue CO₂ Kältetechnik mit GWP 1 ein


Seit 11. März 2024 gilt die neue europäische Verordnung zu F-Gasen. Umweltsimulationsanlagen sind von neuen Kältemittelverboten, Service-Richtlinien und Dokumentationsvorschriften betroffen. Alle weisstechnik Geräte dürfen weiter betrieben werden, aber neue Geräte vieler Typen müssen bis 2025 auf umweltfreundlichere Kältemittel umgestellt werden. 

F-Gase und Umweltschutz

Nutzung neuer Kältemittel

Viele in Umweltsimulationsanlagen eingesetzte Kältemittel (sogenannte F-Gase, z.B. R404A oder R23) haben großes Treibhauspotential. Seit 2015 werden sie in der EU durch umweltfreundlichere Varianten ersetzt.

Wir bei WeissTechnik haben den Anspruch, leistungsfähige und trotzdem umweltfreundliche Klimakammern zu bauen. Als erster Anbieter haben wir unsere Geräte deshalb seit 1. Januar 2018 mit R-449A ausgeliefert, in der Tiefkälte kommt seit 2020 R-469A zum Einsatz. Auch alternative Kältemittel sind verfügbar. Ab 2025 wird es viele Geräte mit reiner CO₂ Kältetechnik geben. 


GWP 150 ab 2025

EU Verordnung mit neuem Grenzwert und neuer Geräteklassifizierung

Mit großer Mehrheit hat das EU Parlament die Überarbeitung der F-Gase-Verordnung angenommen. Die neue EU Verordnung 2024/573 ist in Kraft und enthält die neue Gerätekategorie der „in sich geschlossenen Kälteanlagen“, für die ab 2025 ein GWP-Limit von 150 für das verwendete Kältemittel gilt. Ausgenommen sind Chiller und Geräte, für die kein sicheres Ersatzkältemittel verfügbar ist („Einhaltung der Sicherheitsanforderungen“).

>> EU Durchführungsverordnung 2024/2729

Verfügbare synthetische Kältemittel für Umweltsimulationsanlagen mit GWP unter 150 gibt es nicht. Es kommen nur noch natürliche Kältemittel in Betracht. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie nicht brennbar sein.


Kältetechnik für Klimakammern und Temperaturprüfschränke 

CO₂ bis -50°C, R23/R469A bis -70°C

Geräte und Anlagen für Umweltsimulationsprüfungen kühlen und heizen typischerweise in den Temperaturbereichen von -40°C oder -70°C bis über 100°C.

Nur sichere Kältemittel und zuverlässige Komponenten ermöglichen die genaue Regelung und Ausführung verschiedener Prüfvorschriften und -normen. Bis -50°C kann durch immer besser verfügbare druckfeste Komponenten jetzt CO₂ als Kältemittel eingesetzt werden.

Noch niedrigere Temperaturen lassen sich sicher nur mit Kaskadensystemen mit R-449A/R-469A/R23 erreichen.

 


Vorteile der neuen Kältetechnik 

Das Leistungsspektrum von CO₂ als Kältemittel

Einstufige Kältesysteme mit R449A erreichen als Minimaltemperatur -40°C, allerdings verlangsamt sich die Abkühlung ab ca. -25°C. Unsere CO₂-(R744)-Anlagen können leistungsstärker bis -50°C kühlen bei gleicher oder höherer Wärmekompensation. 

Das hat viele Vorteile: 

  • Oft ist die Notwendigkeit eines -70°C Kaskaden-Kältesystems nicht mehr gegeben und es entfällt der zusätzliche Kältekreis samt zusätzlichem Kältemittel. 
  • So entfallen auch verpflichtende Leckageprüfungen.  
  • Die Kältemaschine läuft leiser.
  • Das Gerät braucht weniger Energie. 
  • Weniger GWP geht nicht, die Zukunftssicherheit ist gewährleistet

 


Der Prüfalltag bleibt gleich 

Keine Änderung der Anforderungen an den Aufstellort

Die neue Kältetechnik wird in unsere Geräte eingebaut, ohne dass Designänderungen nötig sind. 

  • Maße und Anschlüsse bleiben exakt gleich 
  • Betriebsbedingungen wie Kühlwassertemperatur oder Raumtemperatur ändern sich nicht.  
  • Unsere Geräte sind weiterhin CE-zertifiziert, inkl. Der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. 
  • Für die Aufstellbedingungen genügen weiterhin die Regeln der DIN EN 378. 
  • Prüfprogramme wie IEC 60068-2-38 oder IEC 60068-2-14 Nb laufen wie gewohnt 
  • Unser Service ist entsprechend geschult, hat passendes Werkzeug und Zertifizierungen dabei 

 


Service-Regeln in der EU-Verordnung 

Verzögerte Leckageprüfung gefordert

Die EU F-Gas Verordnung enthielt bereits Regelungen zur Kältemittelverwendung, Dokumentation, zu Quoten und Recycling. Der Betrieb, die Wartung und Reparatur aller Geräte von Weiss Technik bleibt zeitlich unbeschränkt erlaubt.  

Neu: Bei Reparaturen des Kältesystems müssen zwischen Abschluss der Reparatur und einer Leckageprüfung mindestens 24 Stunden und maximal 30 Tage liegen. Das gilt für alle Geräte, die bisher eine Leckage-Prüfpflicht unterlagen.  

Das schon bisher bestehende Verbot der Nutzung von neuen Kältemitteln mit GWP >750 ab Januar 2032 gilt nur für Geräte der -40°C Klasse. Hier müssen abgesaugte oder recycelte Kältemittel eingesetzt werden. Unter -50°C bleiben alle Kältemittel erlaubt. 


Verfügbarkeit von Kältemitteln 

Quoten-System verschärft

Die in der Verordnung 2024/573 neu festgeschriebenen Quoten für die Einfuhr von Kältemitteln in die EU sind geringer als in der bisherigen Verordnung. Weiss Technik hat sich bereits 2019 mit eigener Quote Kältemittel beschafft und gelagert. Die jährliche Quote reicht aus, um weiterhin alle Anlagen mit Kältemittel zu befüllen.

Die Reduktionen der Kältemittel-Quote in 2027 und 2030 werden voraussichtlich vor allem Hoch-GWP Kältemittel wie R23 verteuern. Weiss Technik kann Kältekreise mit dem Drop-In Kältemittel WT77 umrüsten. Die Leistung der Geräte und Anlagen bleibt dabei gleich.


weisstechnik-FAQ-Kaeltemittel-0324.pdf

Kältemittel I F-Gas-Verordnung Überblick

FAQ

Hinzufügen
weisstechnik-Kaeltemittelregulierung-Ueberblick-Service-0324.pdf

Service I Überblick über die F-Gas-Verordnung

FAQ

Hinzufügen
Weiss-Technik-Broschuere-Zuverlaessiges-Testing-jetzt-auch-mit-CO2-Kaltetechnik.pdf

Zuverlässig prüfen mit CO2-Kältetechnik!

Applikationsbroschüre

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