ATEX Checkliste
Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung und Bestimmung der Ex-Schutzzone für Prüfraum und Aufstellungsraum
DownloadDas Zustandekommen explosionsgefährlicher Gemische kann ein unerwünschtes oder gewolltes Ereignis während der Prüfung sein.
Ein brennbarer, entzündbarer oder explosiver Stoff (z. B. Flüssigkeit, Gas) tritt aus dem Prüfling aus und gelangt in die Prüfraumatmosphäre.
Explosionsfähig ist ein Gasgemisch dann, wenn die Gaskonzentration des Stoffes innerhalb bestimmter stoffspezifischer Grenzen liegt.
Diese Grenzen werden mit UEG und OEG (untere bzw. obere Explosionsgrenze) bezeichnet und sind im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes spezifiziert.
Bei einer Brand- oder Explosionsgefahr sind in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials (Risikos), Sicherheitsmaßnahmen an der Anlage erforderlich.
Da unsere Geräte mit Einbauten, die für die Gerätefunktion unerlässlich sind, wie z. B. Heizungen, Beleuchtung, usw. ausgestattet sind, sind potenzielle Zündquellen vorhanden.
Wir können unsere Geräte so modifizieren und ergänzen bzw. mit Sicherheitseinrichtungen ausstatten, dass diese den ATEX Richtlinien entsprechen.
Hierzu werden verschiedene Angaben und Informationen benötigt.
Unter der Bezeichnung ATEX (französische Abkürzung für ATmosphère EXplosible) wird die europaweite Regulierung des sicheren Betriebes von Industrieanlagen und -geräten in explosionsgefährdeter Umgebung bzw. unter explosionsgefährdeten Bedingungen behandelt.
Für die Umsetzung wurden 2 Richtlinien verfasst, und zwar die 99/92/EG und die 2014/34/EU. Beide Richtlinien sind bindend, ohne Erfüllung dieser Richtlinien ist eine Installation explosionsgefährdeter bzw. geschützter Anlagen nicht mehr gestattet.
Primärpflicht der Anlagenbetreiber ist die Gefährdungsbeurteilung und die Einteilung von Gefährdungsbereichen innerhalb einer Anlage, sogenannte Zonen.
Der Gerätehersteller ist verpflichtet, die Klassifizierung und Kennzeichnung seiner Geräte hinsichtlich ihres Risikos der Zündung von explosionsfähigen Gemischen, so genannte Gerätekategorien, durchzuführen. Diese Pflicht ist auch gleichzeitig das Bindeglied zwischen Anlagenbetreiber und Gerätehersteller.
1. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Der Betreiber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung sowohl der überwachungsbedürftigen Anlagen als auch der Arbeitsmittel durchzuführen.
2.Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes
Entsprechend der einzelnen Gefährdung muss der Betreiber bzw. der Anlagenhersteller zu geeigneten Explosionsschutzmaßnahmen greifen.
Zone 0:
Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist.
Zone 1:
Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich vorhanden ist.
Zone 2:
Bereich, in dem bei Normalbetrieb mit einer explosionsfähige Atmosphäre nicht zu rechnen ist, wenn sie aber dennoch auftritt, dann nur selten oder kurzzeitig.
Unsere Temperatur- bzw. Klimaprüfgeräte sind gemäß Richtlinie 2014/34/EU in die Gerätegruppe II einzuordnen.
An erster Stelle des Explosionsschutzes steht der primäre Explosionsschutz. Der sekundäre Explosionsschutz wird dann angewendet, wenn durch primären Ex-Schutz keine ausreichende Sicherheit gewährleistet bzw. wenn der primäre Ex-Schutz nicht angewendet werden kann. Der tertiäre Ex-Schutz kommt nur dann in Frage, wenn sowohl der primäre als auch der sekundäre Ex-Schutz nachweislich nicht angewendet werden können.
Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung und Bestimmung der Ex-Schutzzone für Prüfraum und Aufstellungsraum
Download